von Laurence Dollimore
Die Junta de Andalucía hat mit dem Entzug von rund 2.600 Lizenzen für Ferienwohnungen begonnen – eine Maßnahme, die auf eine Reihe von Protesten der lokalen Bevölkerung folgt.
Die Regionalregierung geht damit gegen illegale Ferienunterkünfte vor, die im vergangenen Jahr im Rahmen mehrerer Inspektionen aufgedeckt wurden.
Die Kontrollen konzentrierten sich auf die größten Tourismus-Hotspots, darunter Sevilla, Málaga, Cádiz, Granada und Jerez.
Laut Diario de Sevilla betrifft der Lizenzentzug vor allem Immobilien in Málaga, Sevilla und Cádiz.
Damit ist die Zahl der widerrufenen Lizenzen um 155 gestiegen, seit die Maßnahme im Juli vergangenen Jahres angekündigt wurde – damals lag die Zahl bei 2.445.
Wenn eine Ferienwohnung ihre Betriebslizenz verliert, darf sie nicht mehr über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com angeboten werden.
Strengere Vorschriften für Ferienvermietungen
Um eine Ferienwohnung in Andalusien zu registrieren, müssen Eigentümer eine Erklärung unterzeichnen und die Immobilie im regionalen Register eintragen lassen.
Allerdings müssen sie sicherstellen, dass sie alle Vorschriften einhalten, die je nach Stadt oder Urlaubsort unterschiedlich sein können.
In Málaga gelten seit Kurzem verschärfte Regeln:
• Neue Ferienwohnungen müssen über einen separaten Eingang verfügen, der nicht mit dauerhaft bewohnten Wohnungen geteilt wird.
• Außerdem gilt in der gesamten Stadt ein drei Jahre währendes Verbot für neue Ferienwohnungen – dies betrifft alle 42 Stadtteile.
Auch in anderen Teilen Spaniens wird gegen die unkontrollierte Ausbreitung von Ferienwohnungen vorgegangen:
• Alicante: Der Stadtrat verkündete im Dezember ein zwei Jahre währendes Moratorium für neue Lizenzen.
• Stadträtin Rocío Gómez erklärte, dass die Zeit genutzt werde, um alle Vorschriften zu überprüfen und Wohnungen ohne gültige Lizenz zu entfernen.
• Madrid: Die Stadtverwaltung hat mit dem „Plan Reside“ neue Vorschriften eingeführt, um Ferienvermietungen im historischen Zentrum einzuschränken.
• Kurzzeitvermietungen (VUTs) sind in Wohngebäuden nicht mehr erlaubt.
• Das Verbot gilt auch für Erdgeschosswohnungen sowie für die Umwandlung von Gewerbeimmobilien in touristische Unterkünfte.
Bürgermeister José Luis Martínez-Almeida betonte, dass der Plan drei zentrale Ziele verfolgt:
1. Die Entvölkerung des Stadtzentrums eindämmen
2. Mehr Wohnraum für Einwohner schaffen
3. Ferienvermietungen regulieren und das Zusammenleben verbessern
Laut den neuen Vorschriften sind VUTs künftig nur noch in kompletten Gebäuden erlaubt, die ausschließlich für touristische Zwecke genutzt werden.
Bereits lizenzierte Ferienwohnungen dürfen weiterhin betrieben werden, jedoch sollen die neuen Regeln die Belastung für Anwohner reduzieren.
Gewerbliche Gebäude oder Hotels können hingegen weiterhin ohne Einschränkungen für touristische Zwecke genutzt werden, da sie laut Stadtrat keinen Einfluss auf den Wohnungsmarkt haben.