von Laurence Dollimore
Ein Richter in Málaga hat mehrere Mitglieder der Tierschutzorganisation Triple A von allen Missbrauchsvorwürfen freigesprochen.
Fünf Mitarbeiter des Tierheims in Marbella, darunter die Präsidentin, waren beschuldigt worden, Hunde und Katzen aus Profitgründen zu töten, Gelder zu veruntreuen und weitere Straftaten begangen zu haben.
Nach jahrelangen Ermittlungen hat das Provinzgericht Málaga den Fall nun aufgrund mangelnder Beweise eingestellt. Das Urteil kann noch angefochten werden.
Triple A erklärte in einer Stellungnahme, dass das Urteil „neun Jahre voller Qual, öffentlicher Verachtung und ungerechter Vorverurteilung für fünf unschuldige Menschen, die fälschlicherweise beschuldigt wurden“, beende.
Ein jahrelanger Rechtsstreit
Die Vorwürfe begannen am 11. April 2016, als SEPRONA, die Umwelteinheit der Guardia Civil, das Tierheim durchsuchte und mehrere Verhaftungen vornahm.
Die Ermittlungen erstreckten sich auf die Jahre 2011 bis 2015 und basierten auf Anzeigen ehemaliger Mitarbeiter.
Das Gerichtsverfahren fand schließlich zwischen Mai und Oktober 2024 vor dem Provinzgericht Málaga statt.
Am 17. Februar 2025 wurde in einem 68-seitigen Urteil die Freisprechung aller fünf Angeklagten, darunter auch der deutschen Präsidentin Bettina, verkündet.
Schwere Vorwürfe – keine Beweise
Den Angeklagten wurde unter anderem die Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung, Tiermissbrauch, Veruntreuung, Urkundenfälschung, Betrug und Verstöße gegen Arbeitsrechte vorgeworfen.
Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich über 20 Jahre Haft für die Präsidentin und die Vizepräsidentin sowie Geldstrafen und Entschädigungszahlungen gefordert.
Letztendlich konnten jedoch keine der Anklagepunkte bewiesen werden.
• Es gab keine Beweise dafür, dass Tiere illegal ins Ausland gebracht wurden.
• Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass die Organisation mehr als 50 % der Angestellten ohne Anmeldung bei der Sozialversicherung beschäftigte.
• Die angebliche Fälschung von Tierarztunterschriften auf Rezepten oder Pässen der Tiere wurde nicht bewiesen.
• Vor allem gab es keine Hinweise darauf, dass Tiere aus Profitgründen getötet wurden.
Auch die Anschuldigung, dass Katzen von nicht geschultem Personal massenweise kastriert wurden, erwies sich als unbegründet.
Das Gericht stellte zudem klar, dass weder Fahrlässigkeit noch böse Absicht seitens der Kläger vorlagen.
Triple A dankt Unterstützern
Triple A betonte, dass sie sich in diesen neun Jahren trotz der schwierigen Situation nicht allein gefühlt hätten:
„Unsere Familien und Freunde haben uns unterstützt, genauso wie die meisten unserer Mitglieder, Mitarbeiter und freiwilligen Helfer. Viele von ihnen waren direkte Zeugen der täglichen Arbeit im Tierheim und haben vor Gericht die Wahrheit ausgesagt.“
Besonderer Dank gelte den Verteidigern, darunter die Anwälte Francisco José Ruiz Recio, Jesús María Orellana Lozano, Marina Fernández Sánchez und Francisco Javier Lara Peláez.
Auch die Stadtverwaltung von Marbella sei ihnen stets zur Seite gestanden:
„Wir haben von Anfang an ihre Unterstützung gespürt, sie haben uns geholfen und während des gesamten Verfahrens beigestanden.“